EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten - außeruniversitären Forschungseinrichtungen - Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
- Studierende 800 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
- Coaching:- 5.000 Euro
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur
- verwaltet Fördermittel
Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks
- besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten
- legt Businessplan nach 10 Monaten vor
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Wer stellt den Antrag?
- Staatliche Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Der Text ist der offiziellen EXIST-Website entnommen. Mehr Informationen zu EXIST finden Sie hier: www.exist.de.
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